Altstoffe waren Chemikalien, die zwischen dem 1. Januar 1971 und dem 18. September 1981 auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft gemeldet wurden und im Europäischen Verzeichnis EINECS (Altstoffinventar) gelistet sind.
Vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 lief die Frist für die Vorregistrierung von Stoffen nach REACH. Eine Unterscheidung nach Alt- und Neustoffen gibt es nicht mehr. Altstoffe werden zu Phase-in-Stoffen. Durch die Vorregistrierung können Hersteller und Importeure Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Registrierung der Stoffe in Anspruch nehmen.
Mit Vorregistrierung darf der Stoff bis zum Ende der Übergangsfrist weitervermarktet werden. Innerhalb der Übergangsfrist muss die Registrierung erfolgen. Ohne Vorregistrierung gilt der Stoff als Neustoff und muss sofort registriet werden.
Potenzielle Registranten, die einen Phase-in-Stoff nach dem 1. Dezember 2008 zum ersten Mal in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder einführen, können Übergangsfristen nach Art. 23 in Anspruch nehmen, sofern sie die Informationen nach Art. 23 Abs. 1 der Europäischen Chemikalienbehörde innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Herstellung, Einfuhr oder Verwendung des Stoffes in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr und mindestens 12 Monate vor der einschlägigen Frist des Art. 23 übermitteln.
REACH sieht für vorregistrierte Phase-in-Stoffe folgende Übergangsfristen vor:
1. Dez. 2010 | Stoffe | Jahrestonnen |
| Stoffe | Jahrestonne bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (sog. "CMR-Stoffe") |
| Stoffe | Jahrestonnen bei Stoffen in der Einstufung R50/53 |
1. Juni 2013 | Stoffe | Jahrestonnen |
1. Juni 2018 | Stoffe > 1 | Jahrestonnen |

