Die Verordnung zum Verbot bestimmter, die Ozonschicht abbauender Halogen-Kohlenwasserstoffe "FCKW-Halon-Verbotsverordnung" trat am 01.08.1991 in Kraft und wurde am 01.01.2006 durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung ersetzt.
Danach dürfen diese Stoffe nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Dies gilt für Druckgaspackungen, Kältemittel, Reinigungs- und Lösemittel und Löschmittel. Darüber hinaus dürfen die Stoffe auch keine Verwendung mehr zur Herstellung von Schaumstoffen, Dämmstoffen oder Montageschäumen finden.
Auf diese Weise soll ein wirksamer Beitrag zum Schutz der Ozonschicht geleistet werden.

