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Gefahrstoffverordnung

In der "Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Gefahrstoffverordnung"sind 18 EG-Richtlinien unter anderem zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, zur Kennzeichnung von Chemikalien und zum Arbeitsschutz eingeflossen.Zweck der Gefahrstoffverordnung ist der Schutz des Menschen in seiner beruflichen und privaten Umwelt vor stoffspezifischen Gefahren.Die Gefahrstoffverordnung geht von dem Grundsatz aus, dass der Umwelt- und Gesundheitsschutz im Betrieb, am Arbeitsplatz, ansetzen muss. In allen Bereichen von Industrie, Handel und Verwaltung wird eine Vielzahl gefährlicher Stoffe und Zubereitungen verwendet. Dadurch werden nicht nur Umweltbelastungen hervorgerufen, sondern vor allem Arbeitnehmer sind diesen Stoffen an ihren Arbeitplätzen ausgesetzt.Daneben werden auch Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes in der Verordnung berücksichtigt.Die Ziele der Gefahrstoffverordnung werden verfolgt durch Verbote und Beschränkungen des Herstellens und Verwendens für bestimmte Stoffe, durch Vorschriften zur Einstufung des Gefährdungspotentials, zur Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie durch Regelungen zum Umgang mit ihnen.So werden in der Gefahrstoffverordnung Verwendungsverbote und -beschränkungen festgelegt, z. B. für

  • asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
  • Benzol
  • Polychlorierte Biphenyle und Polychlorierte Terphenyle
  • Pentachlorphenol
  • aliphatische Kohlenwasserstoffe
  • Teeröle
  • Antifoulingfarben
  • Vinylchlorid
  • Cadmium
  • Quecksilber und Arsen sowie deren Verbindungen
  • Kühlschmierstoffe
  • Bleikarbonate.

Darüber hinaus enthält die Gefahrstoffverordung zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen.

Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe sowie bestimmte gefährliche Zubereitungen sind nach einem EU-weit standardisierten System mit bildlichen Gefahrensymbolen, Risikosätzen und Sicherheitsratschlägen zu kennzeichnen. Für eine Reihe von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sind darüber hinaus noch Sonderkennzeichnungen vorgeschrieben, die zusätzlich anzubringen sind.

Beispiele für Gefahrensymbole :






















Die Liste der Risiko-Sätze ( R-Sätze ) ist zu finden unter :
www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/r-saetze.html

Die Liste der Sicherheitsratschläge ( S-Sätze) ist zu finden unter :
www.chemie.fu-berlin.de/chemistry/safety/s-saetze.html

Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu gefährlichen Arbeitsstoffen wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung der "Ausschuß für Gefahrstoffe" (AGS) gebildet.

Der AGS hat mittlerweile einegroße Anzahl (TRGS) "Technischer Regeln für Gefahrstoffe" erarbeitet, die den Stand der Technik für einzelne Fragestellungen dokumentieren.