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Umstrukturierungsmaßnahmen

Alle klassifizierten Rebsorten sind förderfähig

 

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen. 

Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.  Dazu gehören auch pilzwiderstandsfähige Rebsorten wie z. B. Johanniter und Regent.

Für neu aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 7.000 und 17.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Dazu kommen weitere 1.500 Euro pro Hektar für Weinberge in Flurbereinigungsverfahren. Zur Flurbereinigung zählen auch Flächen im Freiwilligen Landtausch unter Beteiligung der Flurbereinigungsbehörde. 

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar. In Steilstlagen ist keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben. 

Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2012. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. 
Darüber hinaus müssen alle Antragsteller, die ab dem Jahr 2009 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben und oder im Jahr 2012 einen Antrag auf Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm stellen, einen Antrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai 2012 mit einem detaillierten Flächennachweis stellen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen. 

Alle notwendigen Unterlagen stehen Ihnen nebenstehend zum Herunterladen zur Verfügung. Lediglich das darin enthaltene Muster der Anlage 1 dient nur der Information und kann nicht unmittelbar zur Antragstellung verwendet werden. Die Kreisverwaltung hält die hierfür notwendigen Durchschreibesätze vorrätig. 

 

Unterlagen

Anlage 1

Antragsformular 2012

Neue Unternehmensnummern

Planskizze 2012

WMO Richtlinien 2012