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Weinbezeichnungsrecht

Mit der Weinmarktreform 2008 wurde das System zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel auch auf Erzeugnisse des Weinsektors übertragen. Die Namen der bis dahin bestehenden Anbau- und Landweingebiete sind automatisch geschützt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet Antragsunterlagen, die nach den Vorgaben für neue Anträge auf Schutz einer geografischen Bezeichnung gelten, auch für die automatisch geschützten Bezeichnungen bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Die Antragsunterlagen werden in der Datenbank E-Bacchus der Kommission, in der alle europäischen Weinamen hinterlegt sind, zum Abruf bereitgestellt.


Die Antragsunterlagen bestehen aus der Produktspezifikation (Lastenheft), dem Antrag und einem einzigen Dokument. In den Unterlagen ist dokumentiert, was zum Beispiel einen rheinhessischen Qualitätswein charakterisiert oder wie sich ein Landwein Rhein definiert. 


Die Unterlagen der sechs Anbaugebiete und der neun Landweingebiete von Rheinland-Pfalz können hier abgerufen werden.

Qualitätsweine - geschützte Ursprungsbezeichnung

Ahr   Mittelrhein   Mosel   Nahe   Pfalz   Rheinhessen

Landweine - geschützte geografische Angaben

Ahrtaler   Mosel   Nahegauer   Pfälzer   Rhein   Rheinburgen   Rheinischer    Ruwer   Saar